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04151 9182206
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E-Mail
info@campers-place.de
Adresse
Campers Place
Hans-Koch-Ring 12 (Halle 12)
21493 Schwarzenbek
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Campers Place
1. Allgemeines
Campers Place, vertreten durch Massoud Wahab, Hans-Koch-Ring 12 (Halle 12), 21493 Schwarzenbek, ist spezialisiert auf individuelle Lösungen für Camper und Vans. Sämtliche Leistungen werden mit
fachlicher Sorgfalt, handwerklicher Präzision und nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik
ausgeführt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Campers Place und dem jeweiligen Kunden.
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen von Campers Place.
Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Die AGB werden Bestandteil des Vertrags, sofern der Kunde vor Vertragsschluss auf diese hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihnen Kenntnis zu nehmen
3. Vertragsgegenstand
Gegenstand der Leistungen sind individuelle Arbeiten an Campern und Vans, insbesondere:
- Innenausbauten
- technische Nachrüstungen
- Möbelbau
- Elektrik- und Beleuchtungslösungen
- Umbauten und
- Sonderanfertigungen
- Montage von Zubehör
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.
Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts gemäß §§ 631 ff. BGB.
4. Angebote und Vertragsschluss
Angebote von Campers Place sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders
angegeben.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Arbeiten zustande.
5. Termine und Ausführungszeiten
Ausführungs- und Fertigstellungstermine ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
Liefer- und Ausführungszeiten können sich insbesondere verzögern durch:
- fehlende Mitwirkung des Kunden
- verspätete Bereitstellung von Fahrzeugen oder Teilen
- Lieferengpässe von Zulieferern
- höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse
In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
Nach Fertigstellung wird der Kunde über die Abholung informiert.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig zu erbringen.
Hierzu zählen insbesondere:
- rechtzeitige Bereitstellung des Fahrzeugs
- Bereitstellung vereinbarter Beistellteile
- Freigaben und Entscheidungen während der Arbeiten
- Mitteilung technischer Besonderheiten am Fahrzeug
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Campers Place.
Für vom Kunden bereitgestellte Teile übernimmt Campers Place keine Verantwortung hinsichtlich
Lieferzeit, Funktion oder Materialqualität
7. Leistungsänderungen
Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch
Campers Place.
Zusätzliche Arbeiten können zu:
- Mehrkosten
- verlängerten Ausführungszeiten
- Anpassungen des Fertigstellungstermins
führen.
Campers Place ist berechtigt, Änderungswünsche abzulehnen, sofern diese technisch, organisatorisch oder wirtschaftlich nicht umsetzbar sind.
8. Abnahme
9. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro.
Die Vergütung ist unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern keine andere
Vereinbarung getroffen wurde. Campers Place ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren, Einbauten und verbaute Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum von Campers Place.
Dies gilt nicht für vom Kunden bereitgestellte Teile.
11. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Werkvertragsrechts.
Der Kunde hat zunächst Anspruch auf Nacherfüllung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf:
- Minderung
- Rücktritt
- Schadensersatz
im gesetzlichen Umfang zu.
Die Gewährleistung gilt ausschließlich für Leistungen und Arbeiten, die durch CampersPlace ausgeführt wurden.
Für:
- bestehende Fahrzeugteile
- bereits vorhandene Einbauten
- vom Kunden gelieferte Materialien oder Komponenten
übernimmt Campers Place keine Gewährleistung.
Bei beigestellten Teilen haftet Campers Place ausschließlich für den fachgerechten Einbau
11. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Werkvertragsrechts.
Der Kunde hat zunächst Anspruch auf Nacherfüllung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf:
- Minderung
- Rücktritt
- Schadensersatz
im gesetzlichen Umfang zu.
Die Gewährleistung gilt ausschließlich für Leistungen und Arbeiten, die durch CampersPlace ausgeführt wurden.
12. Haftung
Campers Place haftet uneingeschränkt:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Campers Place nur für den
vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für:
- entgangenen Gewinn
- indirekte Schäden
- Folgeschäden
ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls für Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und beauftragte
Dritte.
13. Referenzfahrzeuge und Bildmaterial
Campers Place ist berechtigt, abgeschlossene Projekte zu fotografieren und für eigene Werbezwecke zu verwenden, sofern keine personenbezogenen Daten oder amtlichen Kennzeichen erkennbar sind.
Widerspricht der Kunde der Nutzung ausdrücklich vor Fertigstellung, erfolgt keine Veröffentlichung.
14. Datenschutz
15. Garantien
16. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hamburg.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Stand: Juni 2026