Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Campers Place

1. Allgemeines

Campers Place, vertreten durch Massoud Wahab, Hans-Koch-Ring 12 (Halle 12), 21493 Schwarzenbek, ist spezialisiert auf individuelle Lösungen für Camper und Vans. Sämtliche Leistungen werden mit
fachlicher Sorgfalt, handwerklicher Präzision und nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik
ausgeführt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Campers Place und dem jeweiligen Kunden.

2. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen von Campers Place.
Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Die AGB werden Bestandteil des Vertrags, sofern der Kunde vor Vertragsschluss auf diese hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihnen Kenntnis zu nehmen

3. Vertragsgegenstand

Gegenstand der Leistungen sind individuelle Arbeiten an Campern und Vans, insbesondere:

  • Innenausbauten
  • technische Nachrüstungen
  • Möbelbau
  • Elektrik- und Beleuchtungslösungen
  • Umbauten und
  • Sonderanfertigungen
  • Montage von Zubehör

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.
Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts gemäß §§ 631 ff. BGB.

4. Angebote und Vertragsschluss

Angebote von Campers Place sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders
angegeben.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Arbeiten zustande.

5. Termine und Ausführungszeiten

Ausführungs- und Fertigstellungstermine ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
Liefer- und Ausführungszeiten können sich insbesondere verzögern durch:

  • fehlende Mitwirkung des Kunden
  • verspätete Bereitstellung von Fahrzeugen oder Teilen
  • Lieferengpässe von Zulieferern
  • höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse

In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
Nach Fertigstellung wird der Kunde über die Abholung informiert.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig zu erbringen.
Hierzu zählen insbesondere:

  • rechtzeitige Bereitstellung des Fahrzeugs
  • Bereitstellung vereinbarter Beistellteile
  • Freigaben und Entscheidungen während der Arbeiten
  • Mitteilung technischer Besonderheiten am Fahrzeug

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Campers Place.
Für vom Kunden bereitgestellte Teile übernimmt Campers Place keine Verantwortung hinsichtlich
Lieferzeit, Funktion oder Materialqualität

7. Leistungsänderungen

Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch
Campers Place.
Zusätzliche Arbeiten können zu:

  • Mehrkosten
  • verlängerten Ausführungszeiten
  • Anpassungen des Fertigstellungstermins

führen.
Campers Place ist berechtigt, Änderungswünsche abzulehnen, sofern diese technisch, organisatorisch oder wirtschaftlich nicht umsetzbar sind.

8. Abnahme

Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung und Übergabe des Fahrzeugs. Offensichtliche Mängel sind bei Übergabe mitzuteilen. Liegt ein wesentlicher Mangel vor, wird dieser innerhalb angemessener Frist nachgebessert. Teilabnahmen erfolgen nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.

9. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro.
Die Vergütung ist unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern keine andere
Vereinbarung getroffen wurde. Campers Place ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren, Einbauten und verbaute Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum von Campers Place.
Dies gilt nicht für vom Kunden bereitgestellte Teile.

11. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Werkvertragsrechts.
Der Kunde hat zunächst Anspruch auf Nacherfüllung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf:

  • Minderung
  • Rücktritt
  • Schadensersatz

im gesetzlichen Umfang zu.
Die Gewährleistung gilt ausschließlich für Leistungen und Arbeiten, die durch CampersPlace ausgeführt wurden.

Für:

  • bestehende Fahrzeugteile
  • bereits vorhandene Einbauten
  • vom Kunden gelieferte Materialien oder Komponenten

übernimmt Campers Place keine Gewährleistung.
Bei beigestellten Teilen haftet Campers Place ausschließlich für den fachgerechten Einbau

11. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Werkvertragsrechts.
Der Kunde hat zunächst Anspruch auf Nacherfüllung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf:

  • Minderung
  • Rücktritt
  • Schadensersatz

im gesetzlichen Umfang zu.
Die Gewährleistung gilt ausschließlich für Leistungen und Arbeiten, die durch CampersPlace ausgeführt wurden.

12. Haftung

Campers Place haftet uneingeschränkt:

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  • bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Campers Place nur für den
vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für:

  • entgangenen Gewinn
  • indirekte Schäden
  • Folgeschäden

ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls für Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und beauftragte
Dritte.

13. Referenzfahrzeuge und Bildmaterial

Campers Place ist berechtigt, abgeschlossene Projekte zu fotografieren und für eigene Werbezwecke zu verwenden, sofern keine personenbezogenen Daten oder amtlichen Kennzeichen erkennbar sind.
Widerspricht der Kunde der Nutzung ausdrücklich vor Fertigstellung, erfolgt keine Veröffentlichung.

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen enthält die separate Datenschutzerklärung auf der Website von Campers Place.

15. Garantien

Campers Place übernimmt keine selbstständigen Garantien, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich

16. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hamburg.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Stand: Juni 2026